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1-%-Regelung,Privatentnahme

Der Steuerpflichtige hat ein gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug im Betriebsvermögen und im Privatvermögen. Eine Versteuerung des privaten Nutzungsanteils mit 1 % vom Listenneupreis ist bisher mit Verweis auf das zweite private gleichartige und gleichwertige Fahrzeug für Privatfahrten unterblieben. Es wird unterstellt, dass der betriebliche Pkw auch nur betrieblich genutzt wird. Finanzamt sagt, das reicht nicht aus, versteuert nun die private Nutzung des betrieblichen Pkw, weil der Steuerpflichtige nicht nachgewiesen hat, dass der betriebliche Pkw nicht privat genutzt wird. Frage: Wie weist der Steuerpflichtige nach, dass das betriebliche Fahrzeug auch nur betrieblich genutzt wird? Ist ein Fahrtenbuch im vorliegenden Fall zwingend erforderlich, um die private Nutzung auszuschließen?
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