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Entwicklungskosten,Bilanzstetigkeit

Es geht hier um eine Bilanzierungsfrage in der HB. Die Gesellschaft vertreibt im Netz ein Softwareprodukt, das ständig fortentwickelt wird. Das Produkt wird ständig um weitere Funktionalitäten erweitert. Hierfür sind der Gesellschaft seit Anfang des letzten Jahres sehr hohe Entwicklungskosten entstanden. Bisher wurden weder in der HB noch in der StB derartige Aufwendungen aktiviert. Um nun in der HB ein besseres Ergebnis zu zeigen, hat die Gesellschaft angefragt, ob sie ab 2021 die Kosten in der HB aktivieren kann. Die Geschäftsführerin hat mir erklärt, dass die Entwicklung ein laufender Prozess ist, in dem das Produkt stets den Marktgegebenheiten angepasst wird. Ob das Produkt irgendwann fertig ist, kann nicht vorhergesagt werden. Die Abgrenzung von HK, nachträglichen HK und Wartungskosten ist sehr schwierig. Frage: Kann die Gesellschaft ab 2021 diese Kosten aktivieren, obgleich sie diese bisher nicht aktiviert hat (Grundsatz der Bilanzstetigkeit)? Ist es aus Ihrer Sicht vertretbar, dass man für das Produkt irgendwann mit dem Eintritt eines konkreten Ereignisses von einer Fertigstellung sprechen kann? Vielen Dank für Ihre zweite Meinung.
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