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§ 15 EStG,Sonderbetriebsvermögen I,Entnahmen und Einlagen i.S. der Überentnahmeregelung des § 4 Abs. 4a EStG

Die Einzelunternehmerin B. (e.K.) betreibt ihr Unternehmen auf verschiedenen betrieblich genutzten Grundstücken, die sich im Betriebsvermögen befinden. Die Grundstücke sind im Grundbuch auf das im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen eingetragen und nicht auf die Steuerpflichtige B. Ab dem 01.02.2016 hat das Einzelunternehmen B. einen Teil der Betriebsgrundstücke an die B. GmbH & Co. KG entgeltlich zur Nutzung überlassen. B. ist an der B. GmbH & Co. KG mit 40 % als Kommanditistin beteiligt. Da sie für die B. GmbH & Co. KG wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen, wurden diese Grundstücke in das Sonderbetriebsvermögen bei der B. GmbH & Co. KG überführt. Ebenso wurden die auf dem Grundstück lastenden Schulden in das Sonderbetriebsvermögen überführt. Die Nutzung des Einzelunternehmens beschränkt sich auf die entgeltliche Vermietung der Grundstücke. In der Handelsbilanz werden die Grundstücke weiterhin im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens B. bilanziert. Frage 1: Stellen die Grundstücke ab dem 01.02.2016 notwendiges Sonderbetriebsvermögen bei der B. GmbH & Co. KG dar, oder hätten sie weiterhin im Einzelunternehmen bilanziert werden können? Frage 2: Wenn die Grundstücke zu Recht im Sonderbetriebsvermögen bilanziert wurden, stellen die hieraus folgenden Entnahmen bzw. Einlagen solche im Sinne des i.S.d. § 4 Abs. 4a EStG dar und haben somit Auswirkung auf den betrieblichen Schuldzinsenabzug?
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