Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Liebhaberei,Photovoltaik

Mandant ist als Techniker selbständig. Auf sein selbstgenutztes Einfamilienhaus lässt er im Jahr 2019 eine PV-Anlage bauen, die eine Leistung von 5,8 kWp hat. In diesem EFH hat er sein Arbeitszimmer/Büro für seine selbständige Tätigkeit, dessen Kosten in der EÜR erfasst werden. Das Arbeitszimmer ist nicht bilanziert, da es von untergeordneter Bedeutung (§ 8 EStDV) ist. Für das Arbeitszimmer besteht KEIN technisch getrennter eigener Stromanschluss. Frage: Kann für die PV-Anlage der Antrag auf Verwendung der Vereinfachungsregelung gestellt werden mit der Folge, dass Liebhaberei unterstellt wird? Oder schließt die Nutzung eines Zimmers als Arbeitszimmer für die selbständige Tätigkeit die Möglichkeit aus?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen