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Bau,Eheleute,Grundstück,Ehemann,Betriebsvermögen

Wir haben ein Mandat übernommen. Der Mandant hat einen Friseursalon und direkt an den Salon angebaut ein Einfamilienhaus. Wir müssen das Jahr 2020 abschließen, und im vorherigen Steuerbüro wurden ab September Mieten mit USt. an den Mandanten vom Geschäftskonto auf das Privatkonto gezahlt. Nach Rücksprache mit dem Mandanten ist er allein im Grundbuch eingetragen, hat aber mit seiner Frau zusammen das Darlehen für den Neubau aufgenommen. Also gehört seiner Frau die Hälfte vom Gebäude, aber er ist zu 100 % im Grundbuch eingetragen. Nun kenne ich es so, dass demjenigen auch das Gebäude auf dem Grund und Boden gehört, der im Grundbuch eingetragen ist. Das vorherige Steuerbüro sagte meinem Mandanten, er müsse noch einen Mietvertrag machen. Ich gehe davon aus, dass das alte Steuerbüro den Sachverhalt so sieht, dass der vermietete Teil am Gebäude beiden Ehegatten gehört und hier Miete an die „Ehegattengrundstücksgemeinschaft“ gezahlt wird. Nun die Frage: Ist es möglich, dass in dem Fall 50 % des Gebäudes vom Salon beim Einzelunternehmen aktiviert werden und für die restlichen 50 % Miete an die Ehefrau gezahlt wird, weil ihr die Hälfte des Gebäudes „gehört“? Unseres Erachtens ist es so, dass der Einzelunternehmer keine Miete an sich selbst ansetzen kann, erst recht nicht mit USt., egal ob die Ehefrau die Hälfte des Gebäudes gezahlt hat. Sehen wir das richtig, oder haben wir einen Denkfehler?
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