Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ausschüttung,Betriebsgesellschaft,Besitzgesellschaft

Gesellschafter X (Privatperson) hat eine 100%ige Beteiligung an der Y-GmbH. Durch die Vermietung von notwendigen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) von X an die Y-GmbH besteht eine Betriebsaufspaltung. Die Anteile der Y-GmbH hat der X in der Besitzgesellschaft (Einzelunternehmen) aktiviert. Die Y-GmbH schüttet nun an den X aus. Der Beschluss wird im Jahr 2022 gefasst. Ausgeschüttet wird jedoch auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2020. Fragen: 1. Ist die Ausschüttung als Ertrag in der Bilanz der Besitzgesellschaft (Einzelunternehmen) des X zu erfassen? 2. Zu welchem Zeitpunkt ist der Ertrag zu erfassen? Erst im Jahr 2022, da dort Beschluss und Auszahlung stattfinden? Oder schon im Jahr 2020, weil auf der Grundlage von 2020 ausgeschüttet wird? Dort hat ja aber noch kein Anspruch bestanden? 3. Wie erfolgt die Besteuerung? Mit Kapitalertragsteuer? Eine entsprechende Anmeldung wurde abgegeben. Oder muss die Ausschüttung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit tariflicher Einkommensteuer versteuert werden, da die Ausschüttung Einnahmen in der Besitzgesellschaft sind?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen