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vorweggenommene Erbfolge,notarielle Beurkundung,Übertragung einer PV-Anlage

Es soll eine Photovoltaikanlage (Betriebsvermögen) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Zahlungen auf den Sohn übertragen werden, Jahreswert der Zahlungen 291 € mtl. = 3.492 € jährlich, Jahresertrag der Photovoltaikanlage ca. 16.000 €. Die Zahlungen sollen als dauernde Last beim Empfänger voll als Einnahmen und beim Leistenden voll aus Ausgabe versteuert werden. Fragen: a) Ist das aktuell noch möglich, oder beschränkt sich die Versteuerung der Einnahmen beim Berechtigten auf den Ertragsanteil, ebenso der Abzug beim Verpflichteten? b) Muss der Vertrag zwingend über einen Notar erstellt werden, oder reicht ein formfreier Vertrag zwischen den Beteiligten? c) Sofern der Vertrag zwischen den Beteiligten frei vereinbart werden kann, reicht ein Hinweis auf die „Dauernde Last“ und dass die Zahlungen unter Berücksichtigung des „Versorgungsbedürfnisses des Empfängers“ ermittelt wurden und ggf. abänderbar sind?
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