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nachträgliche Betriebsausgaben,neue Tatsache,wirtschaftliche Zugehörigkeit

Sachverhalt: Meine Mandantin, die F GmbH, hat in den Jahren 2014 bis 2018 Netto-Schwarzlohnzahlungen an Mitarbeiter geleistet. Finanziert wurden die Zahlungen über Entnahmen des Geschäftsführers (Darlehen des Geschäftsführers gegenüber der GmbH). Die Jahre 2014 bis 2018 sind endgültig veranlagt. Die Steuererklärungen 2019 sind beim Finanzamt eingereicht, aber noch nicht veranlagt. Der Jahresabschluss 2020 und Jahressteuererklärungen sind noch nicht erstellt. Zwischenzeitlich im Jahr 2021 wurde die Tat entdeckt, Nachzahlungsbescheide bezüglich Lohnsteuer und Sozialversicherung wurden erlassen. Frage: Können die Netto-Schwarzlohnzahlungen, die in den Jahren 2014 bis 2018 nicht als Betriebsausgaben gebucht wurden, in den Folgejahren steuerlich als Betriebsausgaben angesetzt werden und wenn ja, in welchem Jahr? In welchem Jahr können die Betriebsausgaben für den Nachzahlungsbescheid zur Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbescheide angesetzt werden?
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