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Mietereinbauten,Einbau einer Treppe,Abgrenzung Erhalts-/Herstellungsaufwand

Die F-GmbH ist neue Mieterin eines Gebäudes der G GmbH & Co. KG. Das Gebäude wurde bis dato als Einfamilienwohnhaus genutzt. Die F-GmbH möchte die Räumlichkeiten künftig als ihre Büroräume verwenden und lässt auf eigene Kosten folgende Maßnahmen durchführen: Einbau einer Treppe, umfassende Malerarbeiten, Verlegung neuer Böden (Teppiche und Fliesen), Streichen von Heizkörpern, div. Fassadenarbeiten, weitere div. Ausbesserungen, Kosten gesamt: 26 T€ netto. Frage: Kann hier (noch) von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand ausgegangen werden oder wäre aufgrund der o.g. Nutzungsänderung von Mietereinbauten auszugehen, und wenn ja, wie wäre die AfA zu ermitteln? Im Mietvertrag ist bezüglich dieser Aufwendungen nichts geregelt, auch ist keine Mietdauer oder Ähnliches festgelegt worden.
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