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Betriebsaufspaltung,personelle Verflechtung Geschäftsführung,sachliche Verflechtung Arbeitszimmer

Eine GmbH hatte bisher drei Gesellschafter mit je 1/3-Anteil. Nun ist ein Gesellschafter ausgeschieden und die Anteile wurden von den beiden verbliebenen Gesellschaftern gekauft, beide halten nun 50 %. In diesem Zusammenhang wurde auch der Sitz der Gesellschaft an die private Wohnanschrift des Gesellschafters A verlegt. Gesellschafter A wurde zusätzlich zum Geschäftsführer ernannt unter Ausschluss des § 181 BGB. Frage: 1. Liegt eine personelle Verflechtung und eine Betriebsaufspaltung vor, weil Gesellschafter A sein privates Wohnhaus als Gesellschaftssitz zur Verfügung stellt und von dort aus die Geschäfte leitet (Arbeitszimmer)? 2. Welche steuerlichen und buchhalterischen Folgen hat das?
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