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Arbeitszimmer,Kosten

A ist im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Sie betreibt eine Tätigkeit als Hautpflegeberaterin (ausschließlich außer Haus) und eine Tätigkeit für Online-Yoga u.Ä. In ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung wird ein Zimmer ausschließlich für das Online-Yoga genutzt. Das Zimmer ist derartig ausgestattet, dass es eine wohnliche Behausung nicht hergibt. Die Kosten für dieses Zimmer betragen 2.000 €. Frage: Kann A das Arbeitszimmer für Yoga-Online-Training unbeschränkt steuerlich geltend machen, oder greift auch hier die Abzugsbeschränkung auf 1.250 €, da zwei Tätigkeiten ausgeübt werden und die eine Tätigkeit (Hautpflegeberaterin) qualitativ außerhalb der Wohnung stattfindet?
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