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Aufteilung einer Gesamtschuld,Anrechnung Gewerbesteuer

Die Eheleute EM und EF werden zusammen zur Einkommensteuer 2019 veranlagt. EM betreibt einen Gewerbebetrieb. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb betrug 194 T€. EF hat im Jahr Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit in Höhe von 55 T€ bezogen. Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 77 T€. Hierauf werden 23 T€ Gewerbesteuer angerechnet, so dass sich die festzusetzende Einkommensteuer auf 54 T€ beläuft. Wie wird die Gewerbesteueranrechnung im Fall der Aufteilung nach §§ 268 ff. AO behandelt? Ist diese ausschließlich EM zuzurechnen oder partizipiert EF mit, indem lediglich die festgesetzte Steuer (d.h. nach Gewerbesteueranrechnung) aufgeteilt wird?
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