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§ 16 Abs. 3 EStG,R 7.1 GewStR,Aufgabegewinn ist nicht Teil des Gewerbeertrags

Die gewerbliche GbR hatte den Zweck Grundstücke zu erwerben, umzubauen und ggf. zu verkaufen bzw. zu vermieten. Einige Grundstücke wurden bisher über booking.com kurzfristig, mit weiteren Serviceleistungen "Hotelcharakter" vermietet. Zum 31.12.2020 wurde die Betriebsaufgabe erklärt, alle Grundstücke werden in das Privatvermögen der dann vermögensverwaltenden GbR (kein Wechsel der Gesellschafter) übertragen. Der Zweck der Gesellschaft wurde in reine Vermögensverwaltung geändert, es erfolgt keine kurzfristige Vermietung mehr und Grundstücke sollen nicht veräußert werden. Frage: Durch die Betriebsaufgabe und Überführung der Grundstücke in das Privatvermögen der GbR sind die stillen Reserven aufzudecken und es entsteht ein hoher Gewinn. Ist dieser Gewinn ggf. als lfd. Gewinn gewerbesteuerpflichtig?
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