Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsaufspaltung,mittelbare Beherrschung,Bilanzierungskonkurrenz

An der GbR sind zehn natürliche Personen zu je 10 % beteiligt (Besitzgesellschaft). Jede natürliche Person hat eine operative Kapitalgesellschaft, an der die jeweilige nat. Person zu 100 % beteilitgt ist. Die zehn Kapitalgesellschaften halten jeweils 10 % der Anteile an einer KG, die zu 100 % an einer Produktionsgesellschaft (P-GmbH) beteiligt ist. Die GbR vermietet eine wesentliche Betriebsgrundlage an die P-GmbH. Zu prüfen ist somit, ob eine Betriebsaufspaltung zwischen der GbR als Besitzunternehmen und der P-GmbH als Betriebsunternehmen vorliegt. 1. Die sachliche Verflechtung liegt vor, da eine wesentliche Betriebsgrundlage der P-GmbH von der GbR angemietet wird. 2. Personelle Verflechtung: liegt unseres Erachtens auch vor, da die natürlichen Personen, die an der GbR beteiligt sind, mittelbar (über ihre jeweiligen GmbHs) die P-GmbH beherrschen. Was ist die Rechtsfolge hinsichtlich der Anteile an der Betriebs-GmbH (P-GmbH)? Im Normalfall lägen diese im Betriebs- bzw. Sonderbetriebsvermögen der Besitzgesellschaft. Werden durch die Betriebsaufspaltung die Anteile an der P-GmbH Betriebsvermögen bei der GbR (Besitzgesellschaft), obwohl die Gesellschafter der GbR nicht an der P-GmbH beteiligt sind? Oder gilt: Betriebsvermögen vor Sonderbetriebsvermögen, wodurch die Anteile an der P-GmbH nicht aus der KG herausgelöst werden? Oder werden die Anteile an den operativen GmbHs (die über die KG an der P-GmbH beteiligt sind) Sonderbetriebsvermögen der GbR?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen