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Betriebsaufspaltung,§ 15 EStG

Ich habe eine Betriebsaufspaltung: Einzelunternehmen hält 100 % der Anteile an der Betriebs-GmbH und verpachtet das Grundstück an die GmbH zum Betrieb einer Gaststätte, die die Gesellschafterin selbst betreibt (umsatzsteuerliche Organschaft). Diese Konstellation besteht seit ca. 25 Jahren. Nun will die Gesellschafterin die Gaststätte nicht mehr selbst betreiben (aus Altersgründen und Personalmangel) und die Gaststätte an einen Dritten verpachten. Auf dem Grundstück/im Gebäude befinden sich noch Fremdenzimmer. Die Miete hierfür ist Einnahme bei der GmbH. Die Zimmer sollen jedoch nicht an den neuen Betreiber der Gaststätte mitverpachtet werden. Mein Gedanke war nun folgendermaßen: Die Konstellation bleibt, wie sie ist, bestehen. Die GmbH macht eine Gewerbeummeldung (kein Gaststättenbetrieb mehr, sondern nur noch Vermietung, damit z.B. auch ein Grund vorliegt, bestehende Versicherungen kündigen zu können) und mit dem neuen Pächter einen Untermietvertrag. Die Miete für die Zimmer bekommt nach wie vor die GmbH. Das Inventar (Herd und größere Gegenstände) werden mitverpachtet und bewegliches Inventar wie Stühle und Tische an den Pächter verkauft. Die Miete würde dann vom Pächter an die GmbH fließen, und die GmbH würde weiter eine Miete an die Einzelfirma zahlen. Mir stellte sich nun die Frage, ob die Gewerbeummeldung einen Einfluss auf die bestehende Betriebsaufspaltung hat. Das Konstrukt ist zwar von der Handhabung ziemlich aufwändig, mir ist aber keine Idee gekommen, wie ich das Problem anders lösen könnte, um die Betriebsaufspaltung nicht zu gefährden. Ob eine Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegen würde (wenn man die GmbH liquidiert), ist, denke ich, fraglich, weil ja nicht das ganze Gebäude, sondern nur die Gaststättenräume ohne Fremdenzimmer an den neuen Pächter überlassen werden. Die Gaststätte hat ca. 233 qm und die Zimmer haben ca. 111 qm. 
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