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§ 15 EStG,Bilanzierungskonkurrenz Sonderbetriebsvermögen II und Einzelbetrieb,Wegfall der personellen Verflechtung durch Erbfall

Wir begleiten eine Mandantin. Diese ist Gesellschafterin eines Verpachtungsunternehmens in der Rechtsform einer GbR. Sie ist an dem Verpachtungsunternehmen mit 55 % beteiligt. Bisher in ihrem Privatvermögen ist eine Immobilie, deren Alleineigentümerin sie ist. Ein Teil der Räumlichkeiten soll von unserer Mandantin an die Betriebs-GmbH vermietet werden. An dieser ist sie ebenfalls mit 55 % beteiligt. Die Mieten fließen ihr gesondert zu. Wie ist das Grundstück korrekt bilanziell zu behandeln? Verpachtungs-GbR (55 % Mutter, 45 % Sohn) verpachtet an die GmbH (55 % Mutter, 45 % Sohn) einen kompletten Betrieb. Es liegt parallel zur Betriebsverpachtung auch eine Betriebsaufspaltung vor. Wird das Grundstück (vermietete Teilfläche) zwingend zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen der Mutter mit der Folge der Einlage zum Teilwert? Oder können wir parallel zur bestehenden GbR ein eigenständiges Betriebsaufspaltungsunternehmen der Mutter kreieren in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, denn die Mutter überlässt ja direkt an die Betriebs-GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage und sie beherrscht sowohl das „Immobilien-Einzelunternehmen“ als auch die GmbH angesichts ihrer Alleineigentümerstellung bzw. 55%igen Beteiligung an der GmbH. Die GmbH-Anteile sind im Sonderbetriebsvermögen der Mutter in der GbR aktiviert. Das Problem, das wir sehen, ist: Was passiert, wenn die Mutter verstirbt? Durch bestehende testamentarische Regelungen fällt die an die GmbH vermietete Teilfläche mit der gesamten Immobilie an eine nicht am Unternehmen beteiligte Tochter. Das bisher als GbR betriebene Verpachtungsunternehmen und auch die GmbH-Anteile gehen vollumfänglich an den Sohn, der bereits mit 45 % am Unternehmenskonstrukt beteiligt ist, so dass dieser dann fortan Alleingesellschafter in der GmbH und im Verpachtungsunternehmen ist, nur eben ohne diesen kleinen Raum der bislang privaten Vermietungsimmobilie. Sehen Sie hier die Gefahr, dass bei einem Erbgang von der Mutter auf den Sohn erbschaftsteuerliche Privilegierungen für das Betriebsvermögen kaputt gemacht werden? Es werden an den Sohn dann ja nicht sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen. Andererseits haben wir neben der Betriebsaufspaltung auch ein Verpachtungsunternehmen. Dieses Verpachtungsunternehmen ist auch verpachtungs- und lebensfähig ohne die Räumlichkeiten in der ehemaligen Privatimmobilie. Aber Räumlichkeiten sind doch immer als wesentliche Betriebsgrundlagen anzusehen, oder? Von daher wäre ein gesondertes Betriebsaufspaltungsunternehmen der Mutter, losgelöst vom eigentlichen Verpachtungsbetrieb, charmant. Aber ist das auch so darstellbar? Die im Todesfall ertragsteuerlich eintretende Zwangsentnahme der im Betriebsvermögen gehaltenen Teilfläche in das Privatvermögen ist allseits bekannt und wird hingenommen. Das Hauptproblem sehen wir aber im möglichen Wegfall der erbschaftsteuerlichen Privilegien. Wie sehen Sie die Rechtslage?
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