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7g,Zeitraum

Sehr geehrte Damen und Herren, bis zum 31.12.2019 wurde die "alte" Betriebsgröße gem. BV nach § 7g überschritten. 2020 und in den Vorjahren wurden die "neue" Betriebsgröße Gewinn unterschritten. Fragen dazu: 1. Darf ich für ein 2020 erworbenes WG die Sonder AFA geltend machen, auch wenn ich 2019 zwar unter 200 TEURO Gewinn aber 235 TEURO BV lag? 2. was ist mit den Investitionen, die vor 2020 vorgenommen worden sind, sich noch im Begünstigungszeitraum von 5 Jahren befinden und für die zwar in den betreffenden Jahren das BV über 235 TEURO, aber der Gewinn unter 200 TEURO lag? vielen Dank mit freundlichen Grüßen Andi Leuschner
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