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Teilbetriebsverpachtung,GewSt-Befreiung

Fall: Betrieb mit Schreinerei + Bestattung (Unternehmer A) Betriebsteil aktive Schreinerei soll aufgegeben werden, wobei die Maschinen und Werkstatträume an den Sohn (Unternehmer B) vermietet werden sollen. Der Betriebsteil „Bestattungen“ wird von A fortgeführt und die zugehörigen Betriebsräume (Sarglager, Aufbahrungsraum) werden weiterhin von A betrieblich genutzt. Ist für den Betriebsteil „Schreinerei“ die Betriebspachtung möglich, so dass A keine stillen Reserven aufdecken muss + weiterhin gewerbliche Einkünfte erzielt? Unterliegen die Einkünfte aus Betriebsverpachtung der GewSt?
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