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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufgabe

Der Mandant hat zwei getrennte selbständige Tätigkeiten (Heilpraktiker und Physiotherapie). Die Tätigkeiten sind auch getrennt. Die Physiotherapie wird veräußert. Die Voraussetzungen für den Aufgabefreibetrag (§ 17 (3) i. V. m. § 16 (4) EStG) sind erfüllt (über 55 Jahre). Kann es hinsichtlich dieses Aufgabefreibetrags Probleme geben, da in der weitergeführten Tätigkeit als Heilpraktiker erfahrungsgemäß auch Behandlungen anfallen, die auch von einem Physiotherapeuten ausgeführt werden dürfen?
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