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Einlage,Kapitalgesellschaft

Sachverhalt: Mandant A hat eine GmbH, Tochtergesellschaft (T-GmbH). A überträgt die Gesellschaft unentgeltlich auf eine von ihm zu 100 % gehaltene Muttergesellschaft als Holding (M-GmbH), sodass diese nunmehr die Anteile hält. Der Buchwert entspricht dem Verkehrswert, eine vGA ist insoweit an dieser Stelle nicht weiter zu prüfen. Die Anteile sollen mit dem Buchwert verbucht werden. Leider ist der Fall so gelaufen vor unserer Zeit als Berater, sodass keine Kapitalerhöhung o.Ä. in Betracht gezogen wurde. Frage, simpel aber erheblich: Wie verbuche ich diesen Sachverhalt bei der M-GmbH, ist es als Kapitalrücklage denkbar? Klar, wenn du nicht weißt wohin, buche an Gewinn; es wäre allerdings charmant, wenn es diesbezgl. eine Rechtsprechung gäbe, dass eine alternative Lösung denkbar ist.
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