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Wechsel,Gewinnermittlungsart,Gewinn

Es geht um ein Einzelunternehmen des Einzelhandels, welches im Onlinehandel und mit Ladengeschäft seit ca. zwölf Jahren tätig ist. Der Gedanke des freiwilligen Wechsels ab Januar 2022 zur Bilanzierung besteht, weil wegen Überschreitens der Buchführungspflichtgrenzen wahrscheinlich der Wechsel 2023 oder 2024 ohnehin dann zwangsweise kommen wird. Es hat sich ein Warenbestand von ca. 200.000 € angesammelt (bereits teilweise abgewertet, nach AK noch höher). Es soll nach Wunsch des Unternehmers auch künftig ein Einzelunternehmen bleiben, auch mit der Problematik des sehr hohen Übergangsgewinns auf Grund des hohen Warenbestands. Zur Frage: Welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten sehen Sie, um zwar das Ziel der Bilanzierung ab 01.01.2022 zu erreichen, aber diesen hohen Übergangsgewinn durch den Warenbestand zu mindern bzw. zu vermeiden (Gründung einer UG/GmbH wird vom Unternehmer nicht völlig abgelehnt)?
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