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Änderung der Gewinnverteilung bei PG,Einvernehmliche Beschlussfassung

Bei einer GmbH & Co. KG gibt es im Eigenkapital das Kapitalkonto I (Hafteinlage) und eine Kapitalrücklage, Kapitalkonto II. Die Gewinnverteilung erfolgte gemäß Gesellschaftsvertrag entsprechend dem Kapitalanteil, also dem Kapitalkonto I. Die Gesellschafter waren sich nun einig, dass der Gewinn entsprechend der Summe aus Kapitalkonto I und Kapitalkonto II zum Jahresende verteilt werden soll. Ist das möglich? Welche Folgen hat es, wenn es stille Reserven im Betriebsvermögen gibt? Kann die Gewinnverteilung steuerrechtlich wirksam abweichend (also disproportional) vom Liquidationserlös/-gewinn bzw. vom Übergang der stillen Reserven vereinbart werden (wie hier geschehen)?
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