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Geschenke,Eintrittskarten

Unser Mandant – GmbH – hat eine Sponsoringvereinbarung mit einem Fußballverein getroffen. Diese beinhaltet: Dauerkarten für Arbeitnehmer und Geschäftspartner, Systemgebühren für die Dauerkarten, Personennahverkehr für die Dauerkarten, Catering, Dauerparken und Werbeleistungen. Es handelt sich nicht um ein Gesamtpaket. Alle Leistungen sind einzeln ausgewiesen. Die Situation ist wie folgt: Rechnet man nur die Dauerkarten heraus, ergibt sich ein Betrag pro Karte und Spiel von unter 35 €. Rechnet man die Systemgebühren dazu, kommt man auf einen Betrag über 35 €. Unsere Frage bezieht sich darauf, wie die Überlassung an die Geschäftspartner zu behandeln ist. Ist der reine Preis für die Dauerkarte heranzuziehen im Hinblick auf die 35-€-Grenze und die Zuwendung somit abzugsfähig? Oder sind die Gebühren dazuzurechnen und es handelt sich um Geschenke über 35 €, die unter Anwendung der Vereinfachungsregel mit der Steuer nach § 37b EStG zu behandeln sind? Was ist mit den Gebühren für den ÖPNV und das Dauerparken? Sind diese auch dazuzurechnen? Sind die Aufwendungen zugunsten von Arbeitnehmern in voller Höhe Betriebsausgaben? Die Aufwendungen für das Catering der Geschäftspartner sind gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt abziehbar, das Catering für Arbeitnehmer unbeschränkt abziehbar, richtig? Die Werbeleistungen sind unstrittig voll als Betriebsausgabe abzuziehen, zutreffend?
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