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Betriebsaufspaltung im Schenkungsteuerrecht,Gestaltungen in Zusammenhang mit der Beendigung einer Betriebsaufspaltung,§ 5 GrEStG

Herr WS (Vater) hält 100 % der Anteile an einer GmbH (Bauunternehmen). Zudem betreibt Herr WS (Vater) ein Einzelunternehmen, das bewegliche und unbewegliche (Grundstücke und Maschinen) an die GmbH vermietet. Gewinnermittlung des Einzelunternehmens erfolgt durch den Mandanten handschriftlich durch Einnahmen-Überschussrechnung. Die GmbH-Anteile sind nicht in der Anlage AVEÜR ausgewiesen. Herr WS (Vater) möchte seine Nachfolge vorbereiten und seinen Sohn WJ am Unternehmen beteiligen. Im ersten Schritt soll der Sohn die GmbH-Anteile (unentgeltlich) erhalten, mittelfristig ggf. auch das Einzelunternehmen. Die Übertragung soll steuerneutral erfolgen (ESt, ErbSt, GrESt). Fragestellungen: Unseres Erachtens ist eine personelle und sachliche Verflechtung gegeben und es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Die GmbH-Anteile sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. b) EStG mit dem Teilwert, höchstens mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen einzulegen. Zu welchem Zeitpunkt sind die GmbH-Anteile im Einzelunternehmen zu erfassen? Ist es zutreffend, dass die Übertragung von 100 % der GmbH-Anteile zu einer zwangsweisen Auflösung der Betriebsaufspaltung und Realisierung der stillen Reserven der beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens führen würde? Könnte dies durch Übertragung von (mehr als 25 % und) weniger als 50 % der GmbH-Anteile vermieden werden? Ist die Schenkung der GmbH-Anteile (100 % oder weniger) an den Sohn von § 6 Abs. 3 EStG umfasst und damit steuerneutral möglich? Wäre eine zeitgleiche unentgeltliche Übertragung des Einzelunternehmens und der GmbH-Anteile auf den Sohn eine Möglichkeit, um das Unternehmen steuerneutral zu übertragen (Fortführung der „Betriebsaufspaltung“ beim Sohn)? Was wäre hinsichtlich des Übertragungsstichtags beim Notarvertrag zu beachten? Da vorrangig nicht das gesamte Betriebsvermögen übertragen werden soll, wären ggf. Umstrukturierungen vor der Übertragung auf den Sohn erforderlich. Könnte durch eine Gestaltung über eine GmbH & Co. KG eine (teilweise) Übertragung der „GmbH-Anteile“ (und des „Einzelunternehmens“) erreicht werden? Welche Gestaltung wäre hier zielführend? Welche Schritte wären erforderlich? Sollte die Anfrage das kostenfreie Volumen übersteigen, bitten wir um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten.
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