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PV-Anlage,10 kWp

Unser Steuerpflichtiger betreibt eine Photovoltaikanlage auf seinem Einfamilienhaus mit einer Leistung unter 10 kWh. Er hat von der Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht. Jetzt soll eine zweite komplett autarke Photovoltaikanlage auf den Namen des Steuerpflichtigen auf dem Einfamilienhaus, auch unter 10 kWh, installiert werden. Gilt die Vereinfachungsregelung objektbezogen (Einfamilienhaus) oder personenbezogen?
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