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Kasse,Trinkgeld

In der Gastronomie erhaltenes Trinkgeld ist nicht steuerbar und unterliegt auch nicht der Ertragsteuer, sofern es die Arbeitenden erhalten. Es stellt sich die Frage, wie dies in der Kasse (elektronisch geführt) aufzunehmen ist. Ist es formal korrekt, wenn dies gar nicht erfasst wird, sondern mit Tagesschluss als Differenz zum Bestand aus der Kasse genommen wird? Oder muss das Trinkgeld als Eingang und Ausgang erfasst werden, dies besonders vor dem Hintergrund der Kassensturzfähigkeit? Welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Gast den TIP in einem Bewirtungsbeleg mit aufnehmen lässt?
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