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Betriebsvermögen,Zuordnung

M hatte bisher ein Hotel als Einzelunternehmen betrieben, dass in ihrem alleinigen Eigentum stand. Der Sohn S hatte vor ein paar Jahren sechs Hotelzimmer auf alleinige Rechnung als Erweiterung zu dem Bestandsgebäude errichtet und sie seither an M vermietet. Diese sechs Zimmer wurden bisher als Privatvermögen des S behandelt. Das Bestandsgebäude ist Betriebsvermögen von M. Zum 01.01. wurde das Hotel von M auf S unentgeltlich übertragen. S verpachtet den gesamten Hotelbetrieb, inklusive der sechs Zimmer, die ihm bereits zuvor gehörten, ab dem Übertragungstag an seine Ehefrau F, die das Hotel seit dem 01.01. als Einzelunternehmen betreibt. Können die sechs Hotelzimmer, die vor Übertragung des Hotels von M auf S Privatvermögen des S waren, weiterhin Privatvermögen des S bleiben, oder werden diese zu Betriebsvermögen des S wie auch das Bestandsgebäude?
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