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Gesellschafterbeschluss,Stehenlassen von Gewinnen,Gewinnrücklage,Ausgleichsfähiger Verlust

KG hat im Jahr 2020 hohen Gewinn erwirtschaftet, im Jahr 2021 aber einen Verlust. Frage: In welcher Höhe kann ein Verlustrücktrag nach 2020 vorgenommen werden, jeweils nur i.H. der Stammeinlage oder auch i.H. des variablen Kapitalkontos eines jeweiligen Gesellschafters?
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