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Betriebsausgabe,UVA

Sachverhalt: Die Umsatzsteuer 11/2018 i.H.v. 4 T€ wurde zum 10.01.2019 (Donnerstag) angemeldet. Jene wäre - im Rahmen der Zehn-Tages-Regelung – m. E. unstrittig in der EÜR 2018 unseres Mandanten als BA zu erfassen gewesen. Dies ist von unserer Seite leider unterblieben; von Seiten des FA wurde antragsgemäß veranlagt, d.h., jene 4 T€ sind im Jahr 2018 nicht als BA erfasst. In der EÜR des Jahres 2019 sind jene 4 T€ – da im Jahr 2019 „gelaufen“ – von uns fälschlicherweise als BA angesetzt worden. Das FA erhöht nun im EStB 2019 vom 10.11.2021 den Gewinn um jene 4 T€ und verweist auf die Zehn-Tages-Regelung. Folglich wären jene 4 T€ weder im Jahr 2018 noch im Jahr 2019 als BA erfasst. Frage: Sehen Sie eine Korrekturmöglichkeit des ESt-Bescheids des Jahres 2018 vom 15.06.2020? Letztendlich war dem FA der Abfluss/die Fälligkeit (FA bucht ab) am 10.01.2019 – und damit die steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2018 – doch auch bekannt.
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