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Verzicht,Forderung

Eine GmbH & Co. KG bilanziert nach Haftungskapitalerhöhung der zwei Kommanditisten jeweilige Forderungen ebendieser Kapitalerhöhungen. Die KG soll nunmehr auf die GmbH verschmolzen werden. Wie werden die Forderungen nach Umwandlung fortgeführt? Gibt es die Möglichkeit, dass die GmbH auf eine oder beide Forderungen verzichtet? Wie wäre in diesem Fall die steuerliche Auswirkung?
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