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Liebhaberei,Rechtsfolge

Wir haben in unserer Praxis den Fall, dass bei einem Mandanten die Finanzverwaltung „Liebhaberei“ in dem Bereich Autohandel unterstellt. Wir neigen dazu, der Finanzverwaltung in diesem Punkt auch recht zu geben, da es uns nicht gelingt, eine positive Fortführungsprognose für die nächsten 15 bis 20 Jahre zu erstellen. Unsere Frage in diesem Zusammenhang ist: Müssen wir weiter Handels- und Steuerbilanzen erstellen? Unserer Meinung nach müssen sehr wohl weiter die o.a. Bilanzen erstellt und auch die entsprechenden Steuererklärungen eingereicht werden. Wie ist Ihre Meinung hierzu?
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