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Betriebsaufspaltung Ehegatten,Sachliche Verflechtung Grundstück,Personelle Verflechtung Ehegatten

Unser Mandant ist zusammen mit seiner Ehefrau zu je 50 % an der X-Hotel GmbH beteiligt, beide sind Geschäftsführer. Der Ehemann ist weiterhin Eigentümer einer Eigentumswohnung (ca. 50 m²), welche an die X-Hotel GmbH vermietet wird. Je nach Bedarf wird die Wohnung von der X-Hotel GmbH an Feriengäste vermietet oder als Personalwohnung genutzt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung unseres Mandanten werden die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Bestehen Ihrer Ansicht nach Risiken für die Annahme einer Betriebsaufspaltung?
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