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Betriebsaufspaltung,Beendigung,mitunternehmerische

Die Gesellschafter A und B sind zu je 50 % an der C-OHG beteiligt. Des Weiteren sind sie zu gleichen Teilen Eigentümer eines Gebäudes, welches zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil an die C-OHG vermietet wird. Durch Betriebsprüfung wurde hier die Betriebsaufspaltung festgestellt. Das Besitzunternehmen, die Grundstücks-GbR, ist Gewerbebetrieb. Zum 31.12.2021 scheidet A aus der GbR aus. Hierfür erhält er eine Abfindung. Handelt es sich um zwei Vorgänge? Durch das Ausscheiden des A erfolgt die Zwangsprivatisierung bei beiden Gesellschaftern. Das heißt, jeder muss die Hälfte des Aufgabegewinns versteuern. Im zweiten Schritt findet die Veräußerung (gegen Abfindung) des A aus dem Privatvermögen an B statt. Da die Spekulationsfrist mit der Überführung ins Privatvermögen neu läuft, liegt eine steuerpflichtige Veräußerung vor. Oder liegt nur ein Vorgang vor? A scheidet gegen Abfindung aus und B versteuert den gesamten Aufgabegewinn?
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