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§ 17 EStG,Rechtsnachfolge,Tätigkeitseinstellung

Unser Mandant A hat 52 % Anteile an einer GmbH (Druckerei). Seine Frau B hält die anderen 48 %. Beide Eltern beziehen in der GmbH Gehalt. Der Mandant A hat zudem Sonderbetriebsvermögen, das er an die GmbH vermietet (Druckereigebäude), und hält hier 100 % (Betriebsaufspaltung). Nun möchten die Eltern die GmbH-Anteile und der Vater sein SBV an den Sohn übergeben. Nach Übergabe hätte der Sohn an beiden Firmen 100 %. Der Sohn führt das Unternehmen nur unter der Voraussetzung weiter, dass er 100 % hält und seine Eltern komplett aus der Firma herausgehen. Seinen Vater (63 Jahre, Drucker) und die Mutter (60 Jahre, Büro und Lieferdienst der Druckerei) benötigt er aber weiter als Arbeitskraft. Frage: Auf welche Weise könnten die Eltern nach der Übergabe noch Vergütungen beziehen, ohne dass dies die begünstigte Übertragung an den Sohn gefährdet? Bekannt aus der Literatur sind ja Beraterverträge, die anders als die bisherige Beschäftigung gestaltet sein sollen (unabhängig), aber dies ist bei einem Drucker schwer darstellbar, auch bei der Mutter im Büro. Dies würde doch zu einem abhängigen Verhältnis führen?
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