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Rückstellung,Versicherung

Unsere Mandantin XY GmbH hat von der Dt. Rentenversicherung einen Vergleich zum 31.08.2022 angeboten bekommen. In den Jahren 2012 bis 2016 wurde die Geschäftsführerin als sozialversicherungsfreie AN abgerechnet. Somit wurden keine SV-Beiträge der GmbH bezahlt. Die Geschäftsführerin hat sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. (Das Statusfestellungsverfahren wurde vom Vorberater erst im Nachgang erstellt.) Jetzt die Fragen: Muss im Jahresabschluss 2021 eine Rückstellung handelsrechtlich und steuerrechtlich für die Nachzahlungen der SV-Beiträge AG- und AN-Anteil (86.620,33 €) eingestellt werden? Es fallen auch Säumniszuschläge in Höhe von 16.608,50 € an. Muss für diese ebenfalls eine Rückstellung handelsrechtlich und steuerrechtlich gebildet werden? Können wir für die anteiligen Rechtskosten ebenfalls eine Rückstellung einstellen?
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