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Betriebsaufspaltung,echte

A Holding GmbH ist zu 40 % an der operativen GmbH beteiligt. Eine weitere B Holding hält die anderen 60 %. An der 40-%-Holding ist zu 100 % Gesellschafter A beteiligt, der (gemeinsam mit Gesellschafter B der B Holding) Geschäftsführer bei der operativen Gesellschaft ist. Nun hat die A Holding ihren Sitz in die Geschäftsräume der operativen Gesellschaft verlegt. Ist hierdurch eine Betriebsaufspaltung entstanden im Verhältnis des Gesellschafters A zu seiner A Holding?
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