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Investitionsabzugsbetrag,Einbringung in Kapitalgesellschaft,Auflösung Abzugsbetrag bei Umwandlung

Unser Mandant, eine GbR, möchte zum 01.01.2022 die GbR in eine GmbH einbringen im Rahmen des § 20 UmwStG. Für das Jahr 2021 will die GbR in der Steuererklärung noch einen Investitionsabzugsbetrag für künftige Investionen nach § 7g EStG geltend machen. Ist dies möglich? Geht der Investitionsabzugsbetrag dann auf die GmbH über, welche die Investitionen tätigen kann?
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