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§ 6 Abs. 3 EStG,wiederkehrende Leistungen in Zusammenhang mit der Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten,Schuldenabzug bei der Schenkungsteuer

Unser Mandant hält 50 % an einer GmbH & Co. KG, in deren Besitz eine sehr wertvolle Innenstadtimmobilie ist (fremdvermietet). Erbschaftsteuerlich gibt es keine Begünstigungen, da schädliches Verwaltungsvermögen 100 %. Für seinen Todesfall hat er vorgesehen, dass seine beiden Söhne die KG-Anteile erben. Er setzt aber ein Vermächtnis zu Gunsten seiner Frau aus, dass die Söhne eine lebenslange monatliche Rente von 4.000 € an sie bezahlen müssen. Jedoch reduziert sich die Rente auf den steuerlichen Gewinnanteil eines Jahres aus der KG, falls dieser niedriger ist (also Gewinnanteil KG beide Söhne zusammen < 48.000 €, dann geringerer Betrag). Frage: 1. Hat dies Auswirkungen auf die Buchwertfortführung der Söhne? 2. Das Vermächtnis darf meines Erachtens zu 100 % abgezogen werden, da der KG-Anteil nicht begünstigt ist. Ist dies zutreffend?
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