Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 7g EStG,Investitionsabzugsbetrag,Gewinn

Wir haben den Jahresabschluss einer GmbH so gut wie fertig. Nach Verbuchung der Rückstellung für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befinden wir uns knapp unter der Grenze des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1b EStG von einem Gewinn in Höhe von 200.000 €, nämlich bei etwa 198.000 €. Die übrigen Erfordernisse des § 7g EStG sind erfüllt. Nun will unser Mandant einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40.000 € bilden. Dies geschieht ja außerbilanziell. Allerdings sinken nun die Steuerrückstellungen (und eine vom zvE abhängige Tantieme) um etwa (30 % v. 40.000 € =) 12.000 € zzgl. Tantieme 3.000 €, weswegen wir in der Bilanz nun 213.000 € als Gewinn ausweisen würden, was wiederum oberhalb der Grenze von § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1b EStG liegen würde. Nun findet sich im Gesetzeswortlaut der Teilsatz „ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge“, für eine wortwörtliche Auslegung sollte dieser jedoch unseres Erachtens lauten: „ohne Berücksichtigung der Investitionsabzugsbeträge und der daraus folgenden bilanziellen Konsequenzen“. Unser Finanzamt vertritt die Auffassung, dass in oben genanntem Beispiel der Gewinn von 213.000 € heranzuziehen und ein IAB zu versagen ist. Wir hingegen vertreten die Auffassung, dass es wohl die Intention des Gesetzgebers wäre, den Jahresüberschuss von 198.000 € als Maßstab heranzuziehen. Könnten Sie uns hier bitte Ihre Auffassung mitteilen und eventuell Literaturmeinung nennen, die die eine oder andere Interpretation stützt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen