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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Abfärbung

Wir haben folgenden Fall: Eine FS Immobilien GbR (Beteiligte: F und S zu je 50 %) vermietet an ihre Mieter Wohnungen zur Warmmiete (Vermietung an Privatpersonen zu Wohnzwecken, § 21 EStG, insgesamt 104 Wohneinheiten). Im Mietvertrag ist die monatliche Grundmiete zuzüglich der Einzelbeträge für Nebenkosten (Heizung, Strom, Nutzung Küche, Winterdienst usw.) festgelegt. Die Kosten für Grundsteuer, Abfall, Straßenreinigung, Versicherung, Aufzug, Entwässerung etc. sind in der Grundmiete enthalten. Nebenkostenabrechnungen werden nicht erstellt. Hierzu gibt es keine Regelungen in den Mietverträgen. Der Strom wird von einer PV-Anlagen-GbR bezogen, an der S zu 50 % beteiligt ist. Die übrigen 50 % hält derzeit noch ein fremder Dritter. Die PV-Anlagen-GbR verkauft den Strom an die FS Immobilien GbR, welche den Strom wiederum mittels der Nebenkosten auf die Mieter umlegt. Da keine Nebenkostenabrechnungen erstellt werden, kann es dazu führen, dass die FS Immobilien GbR einen Überschuss durch den weiterverkauften Strom an die Mieter erzielt. Nun unsere Fragen hierzu: 1. Wird die FS Immobilien GbR durch den weiterverkauften Strom und den dadurch erzielten Überschuss gewerblich tätig, so dass eine Infizierung der übrigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung droht, oder stellt dies aufgrund der Geringfügigkeit kein Problem dar? 2. Wie verhält es sich, wenn die PV-Anlagen zu 100 % der S gehören und diese den produzierten Strom an die FS Immobilien GbR weiterverkauft?
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