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Fahrrad,Pkw

Der Unternehmer W erwirbt ein E-Bike, ohne Kennzeichen, d. h. somit als Fahrrad einzuordnen, i. H. v. 4.000,00 Euro für sein Unternehmen. Dieses nutzt W auch für private Fahrten. Des Weiteren erwirbt W ein Kfz als Hybrid Fahrzeug i. H. v. 60.000,00 Euro. Für die private Nutzung ist unbestritten die 0,5% des BLP anzusetzen, d. h. 300,00 Euro brutto monatlich. Wie ist die private Nutzung einkommensteuerlich und umsatzsteuerlich für das E-Bike und das Hybridfahrzeug in der Höhe zu erfassen?
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