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Unbeschränkte ESt-Pflicht,Progressionsvorbehalt

Mandant hat serbische Staatsbürgerschaft und betreibt als Einzelunternehmer in der Slowakei eine Tennisschule. Dort hat er auch seinen ständigen Wohnsitz. Nun will er in Deutschland für einen Zeitraum von vier Monaten ebenfalls Trainerstunden geben, er wird dabei für drei verschiedene Tennisschulen Unterricht abhalten, im entsprechenden Zeitraum bewohnt er hier ein kleines Appartement und wird Deutschland lediglich für einen Urlaub verlassen. Ist der Mandant mit seinem Betriebsstättengewinn nun als beschränkt Steuerpflichtiger oder als unbeschränkt Steuerpflichtiger mit Progressionsvorbehalt einzustufen?
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