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Komplementär-GmbH,Sonderbetriebsvermögen,Veräußerung

Eine GmbH & Co. KG, an der eine Komplementär-GmbH und zwei natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt sind, wird veräußert. Sowohl an der GmbH als auch an der KG sind Person A (10 %) und Person B (90 %) zu gleichen Anteilen beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist an der KG nicht kapitalmäßig beteiligt und hat keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Die Anteile von A und B an der Komplementär-GmbH wurden als Sonderbetriebsvermögen der KG behandelt. Ist das tatsächlich korrekt? Im Rahmen des Verkaufs der KG stellt sich die Frage, wie mit den Gewinnvorträgen des Komplementärs umgegangen werden soll. Bei Ausschüttung unterliegen diese Gewinne bei der KG mit 60 % dem Teileinkünfteverfahren und stellen laufenden Gewinn dar. Wenn die Gewinnvorträge im Rahmen des Verkaufs der Anteile den Verkaufpreis der Komplementäranteile erhöhen, müsste bei Vorliegen von Sonder-BV die Steuerermäßigung nach § 34 EStG auch auf den Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils anwendbar sein?
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