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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Vermietung Kfz

Die Steuerpflichtigen J und O haben gemeinsam ein Autohaus in Form einer GmbH betrieben. Daneben haben beide noch gewerblich im Rahmen einer GbR Fahrzeuge vermietet. Die Gesellschaftsanteile der GmbH sind Sonderbetriebsvermögen der Autovermietung GbR. Die GmbH hat zwischenzeitlich erhebliche Assets verkauft und wird lediglich noch als so genannte Rentner GmbH (diverse Pensionszusagen) geführt. Die Autovermietung vermietet lediglich noch ein Fahrzeug an die Mutter von J und O sowie ein Fahrzeug an den Schwiegervater von O. Es ist nun beabsichtigt, noch zwei Fahrzeuge an die GmbH zu vermieten, da J und O noch Geschäftsführer der GmbH sind. Diese sollen die Fahrzeuge dann als Gehaltsbestandsteil erhalten. Momentan beschäftigen wir uns mit der Frage, ob es ein Problem ist, wenn die GbR lediglich noch, wie vorstehend erwähnt, vier Fahrzeuge und diese sogar an nahe Angehörige vermietet. Entfällt dadurch die Gewerblichkeit der GbR? Damit würden ja die sich im Sonderbetriebsvermögen befindlichen GmbH-Anteile aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen fallen. Dies hätte erhebliche steuerliche Folgen. Die Gewerblichkeit der GbR sollte daher auf alle Fälle aufrechterhalten werden. Wie sehen Sie dies? Reicht die Vermietung von vier Fahrzeugen aus oder ist eine umfangreichere Vermietung bzw. andere gewerbliche Tätigkeit erforderlich?
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