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Herstellungskosten,Abschnittsbesteuerung

Ein neuer Mandant produziert Videokurse, welche sich Kunden im Internet gegen Entgelt anschauen können. Aufwendungen, wie bspw. Honorare für beteiligte Ärzte, Kameramänner/-frauen oder Make up, wurden bisher als Werbekosten direkt aufwandsmäßig verbucht. Dies wurde im Rahmen einer BP nicht beanstandet. Meine Frage ist, ob diese Kosten nicht doch aktivierungspflichtig sind.
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