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Investitionsabzugsbetrag,Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020,§ 7g EStG

Fall: Für den Mandanten wird jetzt der Abschluss 2020 erstellt. Er will einen IAB für ein künftiges Firmenfahrzeug geltend machen. Frage: Zurzeit ist die ganze IAB-Regelung etwas verwirrend, deshalb meine Frage: Ist es korrekt, dass ich einen IAB in Höhe von 50 % der Netto-AK einstellen kann? Ist es ferner richtig, dass der Mandant dann neuerdings für die tatsächliche Anschaffung eine Frist von vier statt bisher drei Jahren hat? Das soll wegen Corona abgeändert worden sein.
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