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Gewinnerzielungsabsicht bei PV-Anlagen,BMF-Schreiben vom 02.06.2021,BMF-Schreiben vom 29.10.2021

Ist die Voraussetzung für „I. Kleine Photovoltaikanlagen“ des BMF-Schreibens vom 02.06.2021 „auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten […] Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken […] installiert“ für folgenden Sachverhalt erfüllt: Der Steuerpflichtige bewohnt ein eigenes EFH. Die neben dem Haus stehende Garage wurde zur Einliegerwohnung umgebaut. Diese Einliegerwohnung wird fremd vermietet, der Mieter bezieht keinen Strom aus der PV. Dieser wird ausschließlich vom Steuerpflichtigen im einen EFH genutzt. Frage: Kann ein Antrag zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht gestellt werden?
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