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Photovoltaikanlage,Investitionsabzugsbetrag,§ 7g EStG

Meine Mandanten sind ein zusammen veranlagtes Ehepaar und wohnen in einem eigenen Einfamilienhaus. Beide sind Arbeitnehmer und erzielen Einkünfte nach § 19 EStG. Der Ehemann betreibt zusätzlich einen Gewerbebetrieb und ist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Die Ehefrau schafft im Januar 2022 eine Solaranlage mit Netzeinspeisung und Batteriespeicher für den Eigenverbrauch an. Umsatzsteuerlich soll die Regelbesteuerung gewählt werden. Daraus ergeben sich folgende Fragestellungen: Ist es möglich, im Veranlagungszeitraum 2021 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG für einen noch nicht gegründeten Gewerbebetrieb zu beantragen? Dies wäre vorteilhaft, da der Ehemann im VZ 2021 eine hohe Abfindung erhalten hat. Gehört der Batteriespeicher zur ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage der AfA und somit zum Investitionsabzugsbetrag? Gilt dies ebenfalls für die Umsatzsteuer und somit für den Vorsteuerabzug?
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