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§ 6b EStG,Zeitpunkt des Abzugs,Erbbaurecht

Mandant ist Gesellschafter einer Immobilien-GmbH, die im Anlagevermögen eine Lagerhalle mit Bürogebäude aktiviert hatte. Im Jahr 2020 wurde diese Lagerhalle verkauft und eine §-6b-Rücklage gebildet. Im selben Jahr 2020 wurde eine andere gebrauchte Lagerhalle mit Büroanteil und Grundstück gekauft, die in den Jahren 2020 und 2021 kernsaniert wird. Kann die GmbH die §-6b-Rücklage erst mit Fertigstellung der Kernsanierung im Jahr 2022 auf die Herstellungskosten der neuen gebrauchten Lagerhalle/Büroanteil übertragen? Unabhängig davon wurde im Jahr 2021 von einer GmbH & Co. KG ein Grundstück mit Abrisshaus (alte Gaststätte, Betriebsbeendigung im Jahr 2021) vom Vater auf die Tochter unentgeltlich übertragen. Die Tochter lässt die Gaststätte aktuell abreißen und will das Grundstück, das weiterhin Betriebsvermögen ist, verkaufen; der Veräußerungsgewinn soll in eine §-6b-Rücklage eingestellt und auf eine neue gekaufte Immobilie übertragen werden. Da die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben könnte und um dies zu vermeiden, soll ein Erbbaurecht auf das Grundstück eingetragen werden. Anschließend könnte das Erbbaurecht (ohne das Grundstück) oder nur das Grundstück (ohne das Erbbaurecht) veräußert werden. Ist eine §-6b-Rücklage aus dem Verkauf 1) eines Erbbaurechts oder 2) eines Erbbaugrundstücks möglich und kann diese Rücklage dann auf eine neue Immobilie übertragen werden?
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