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§ 17 EStG,Rechtsvorgänger,Steuerverstrickung

Ist es möglich, eine Beteiligung im Sinne des § 17 EStG im unten genannten Sachverhalt der Besteuerung zu entziehen? Sachverhalt: A hält einen AG-Anteil i.H.v. ca. 3,5 %. Diese Anteile hat er im Wege einer Erbschaft erworben. Der Erwerb des Erblassers war ca. im Jahr 1950. Somit wäre – ohne die Anwendung des § 17 EStG – m.E. ein Altfall gegeben, bei dem die Versteuerung wegen § 23 EStG a.F. ausbleibt. Nun ist die Beteiligung durch § 17 EStG steuerverstrickt. Gemäß § 17 (1) S. 4 EStG werden die Verhältnisse bei unentgeltlichem Erwerb angerechnet. Nun die Überlegung: A würde die Anteile im Rahmen von Schenkungen auf mehrere Personen verteilen, so dass jeweils keine 1-%-Beteiligung mehr besteht. In den nächsten fünf Jahren würde noch § 17 (1) S. 4 EStG Anwendung finden, so dass diese Übertragung bei unserer Zielsetzung nichts bringt. Kann aber nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist eine steuerfreie Veräußerung getätigt werden? Die Kommentarmeinung dadurch liest sich so, als wäre eine Steuerverstrickung auch nach den fünf Jahren und der Unterschreitung der 1-%-Grenze noch gegeben. Dies klingt für mich allerdings etwas unlogisch. Bitte teilen Sie uns mit, ob eine Veräußerung in diesem Fall steuerfrei möglich ist. Hier nochmal kurz der Ablauf: 1. Schenkung, z.B. jeweils 0,5 % der Anteile an B, C, D, E, F, G 2. Warten von fünf Jahren, um die Frist des § 17 Abs. 1 S. 4 EStG ablaufen zu lassen 3. Steuerfreie Veräußerung möglich?
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